Das Ausländeramt Regensburg hat nach Veröffentlichung dieses Urteils darauf verzichtet, bei den Flüchtlingen aus Regensburg, die an der Bayerischen Lagerland-Konferenz 05/06. Nov in der Jugendherberhge Würzburg teilgenommen haben, 10.-€ “Bearbeitungsgebühr” für Erteilung einer Residenzpflichtbefreiung zu verlangen. Bisher wurden diese 10.-€ verlangt. Wir hoffen, fordern und erwarten, dass das Ausländeramt Regensburg grundsätzlich solche 10.-€ Gebühren in Zukunft nicht mehr erhebt. Nach OVG Sachsen gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Auch wenn das Urteil formaljuristisch nur für den Saalekreis gilt, hat es einige grundsätzliche Bedeutung. Wir dokumentieren im folgenden den Artikel aus :
junge welt 28.10.2011 / Inland / Seite 4 Amtliche Abzocke illegal
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt: Gebührenerhebung für »Verlassenserlaubnis« von Asylbewerbern hat keine gesetzliche Grundlage, Von Susan Bonath, Haldensleben;
Ein Asylbewerber aus Togo hat gegen einen Landkreis in Sachsen-Anhalt geklagt – und gewonnen. Die Ausländerbehörde im Saalekreis hatte die Erlaubnis zum Verlassen des angeordneten Aufenthaltsbereiches bisher nur gegen eine Gebühr von zehn Euro erteilt. Auch Komi Edzro wurde 2007 zur Kasse gebeten. Dagegen zog er vor Gericht. Für ihn war es unverständlich, daß man Flüchtlinge, die mit nur 62 Prozent des ALG-II-Regelsatzes auskommen müssen und teilweise nur über 40 Euro Bargeld im Monat verfügen, noch mit einer Gebühr belegt. Am Mittwoch stellte sich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf seine Seite. Für die Gebühr gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Richterspruch.Doch bis zu dieser Feststellung hat es fast vier Jahre gedauert. Weiterlesen →