nachfolgend dokumentieren wir den Brief von BI Asyl und RFF an Regensburger Parteien mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, die Bemühungen gegen geplante Abschiebungen in de nNordirak zu stoppen
Bürger_innen-Initiative Asyl, c/o Karin Prätori, email: karin.praetori@web.de
http://www.biasyl.wordpress.com
Regensburger Flüchtlingsforum, c/o Marion Puhle, email : puma46@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen haben 4 kurdischstämmige Nordiraker eine Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung durch die Regensburger Ausländerbehörde erhalten. Gemäß einer Weisung des Bayerischen Innenministeriums vom 3.3.2011 sind Rückführungen vollziehbar ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger in das autonome Kurdengebiet im Nordirak unter folgenden Voraussetzungen möglich:
– sie sind im Bundesgebiet rechtskräftig wegen einer Straftat zu insgesamt mehr als 50 Tagessätzen verurteilt worden
– sie stammen aus dem autonomen Gebiet im Nordirak
Zunächst weist das Innenministerium auf die aufgestellten Kriterien vom UNHCR für Rückführungen in den Nordirak hin: Rückführungen können erfolgen, wenn die Abgeschobenen an ihren jeweiligen Herkunftsort im autonomen Kurdengebiet im Nordirak auf fortbestehende familiäre Strukturen oder sonstige soziale Netzwerke zurückgreifen können.
Im nächsten Absatz werden jedoch die UNHCR Kriterien für ungültig erklärt:“Liegen der Ausländerbehörde keine Informationen zur Rückkehrsituation des Abzuschiebenden im autonomen Kurdengebiet im Nordirak vor, kann gleichwohl der Polizeiinspektion Schubwesen ein Schubauftrag erteilt werden, wenn feststeht, dass der Geburtsort im autonomen Kurdengebiet des Nordirak liegt.“
Dies ist unserer Meinung nach eine grobe Missachtung der UNHCR Kriterien – weshalb sich der Bayerische Flüchtlingsrat an den UNHCR gewandt hat.
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